Gewässerrandpflege
Die stark zugewachsenen Gräben können mit der Grabenfräse von November bis März bei Bodenfrost von mindestens 10 cm geräumt werden.
Das Aushubmaterial wird seitlich verschleudert, somit ist keine Zwischenlagerung des Materials notwendig.
Die Grundstücke werden nur bei Frost und mit Zwillingsreifen an der Fräse befahren um Flurschäden zu vermeiden.
Die Grabenfräse fräst eine saubere Grabensohle bis zu einer tiefe von 200 cm.